Sportbootführerschein Binnen, Sportbootführerschein See, BR-Schein, BK-Schein, C-Schein, Sportseeschiffer-Schein, Sporthochseeschiffer-Schein - wo liegen eigentlich die Unterschiede und vor allem: braucht man überhaupt einen Schein und wenn ja, welchen?
Abgesehen von der Darstellung der Unterschiede handelt es sich bei den nachfolgenden Punkten um meine ganz
persönliche Meinung, die von anderen, vor allem von Schulen, vielleicht nicht unbedingt geteilt wird. Die Unterschiede:An der Erklärung der Unterschiede zwischen den einzelnen Scheinen scheiden sich die Geister. Am einfachsten erscheint mir die folgende, praxisbezogene Einteilung:
I. Amtliche Pflicht-ScheineUnter die amtlichen Pflicht-Scheine fallen
Die genannten Scheine brauchen Sie nur, wenn Sie als Schiffsführer fungieren. Welcher genau in Frage kommt, hängt, wie die unterschiedlichen Bezeichnungen schon erkennen lassen, vom Fahrtgebiet ab:
In allen anderen Gebieten, d. h. außerhalb deutscher Binnengewässer bzw. Seegebiete, brauchen Sie theoretisch gar nichts! Leider aber nur theoretisch, denn die Praxis sieht etwas anders aus. Davon aber weiter unten mehr. Der Sportbootführerschein Binnen bzw. -See stellen die Minimalanforderung für Schiffsführer dar (je nach Fahrtgebiet). Maßgebend ist, ob in dem Fahrzeug ein Motor vorhanden ist. Ob dieser tatsächlich in Betrieb ist oder nicht, spielt keine Rolle. Als Schiffsführer in deutschen Hoheitsgewässern brauchen Sie den auf jeden Fall. II. Nichtamtliche Scheine auf freiwilliger Basis (Verbands-Scheine) Darunter fallen alle Scheine des Deutschen Segler-Verbands (DSV), die sich lediglich aufgrund der Fahrtgebiete unterscheiden (mit entsprechenden Anforderungen):
("Gültig" bzw. "Gültigkeit" stehen in Anführungszeichen, weil die Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrtgebiet (Gültigkeitsbereich der KVR) rechtlich eigentlich nicht verbindlich ist). Auch für die eigentlich freiwilligen Verbands-Scheine gilt, daß Sie den einen oder anderen unter Umständen dennoch brauchen. Warum, das können Sie hier nachlesen. Mit der Einführung der amtlichen Scheine haben diese aber praktisch vollständig an Sinn verloren. III. Amtliche Scheine auf freiwilliger Basis Zum 1.1.1994 wurden das bisherige Sportseeschiffer- bzw. Sporthochseeschiffer-Zeugnis, das lediglich eine theoretische Prüfung umfaßte und deren gesetzliche Basis in den 30er Jahren gelegt wurde, abgeschafft und durch den Sportseeschiffer- bzw. Sporthochseeschiffer-Schein ersetzt, und um den Sportküstenschifferschein ergänzt. Es handelt sich um amtliche Scheine der Bundesrepublik Deutschland, die aufeinander aufbauen (d.h. Voraussetzung für den Sporthochseeschiffer-Schein ist der Sportseeschiffer-Schein) und bei denen sowohl eine theoretische wie auch eine praktische Prüfung abzulegen ist. Der Stoff ist sehr umfangreich und die Ausbildung entsprechend teuer. Voraussetzung für den Erwerb des Sportseeschiffer-Scheins ist der (amtliche) Sportbootführerschein See. Die "zulässigen" Fahrtgebiete entsprechen den Regelungen der Verbandsscheine:
Zwingend werden die Scheine nur benötigt, wenn es sich bei dem Törn um eine gewerbliche Veranstaltung handelt (z.B. Kojencharter eines Reiseveranstalters oder Ausbildungstörn einer Segelschule). Zusammenfassung:In dieser Tabelle sind nochmals alle Scheine aufgeführt:
KVR: Kollisionsverhütungsregeln (internationale Gewässer)
Warum Sie einen Schein vielleicht brauchen, obwohl Sie ihn nicht haben müssenDafür kann es mehrere Gründe geben:
1. Sie wollen eine Yacht charternSofern Sie in deutschen Hoheitsgewässern unterwegs sind, brauchen Sie natürlich (wie oben ausgeführt), den Sportbootführerschein See. Der Vercharter wird in fast allen Fällen von Ihnen auch einen Nachweis darüber verlangen, daß Sie mit seiner Yacht, die ja einen Wert von eventuell mehreren Hunderttausend EUR darstellt, auch umgehen können. Der SKS (BR-Schein des DSV) wird dafür meistens ausreichen. Auch im Ausland wollen die Vercharterer fast immer einen Nachweis Ihrer Qualifikation sehen. Auch hier genügt fast immer der SKS (BR-Schein), manchmal (Griechenland?) wird aber auch schon der SSS (BK-Schein) verlangt.
2. Sie kaufen sich eine eigene Yacht und wollen diese versichernDie Gefahr, daß Sie Ihre teure Yacht beschädigen und die Versicherung dafür aufkommen muß, ist natürlich wesentlich größer, wenn Sie noch nie selbständig eine Yacht bewegt haben bzw. keinerlei Grundkenntnisse besitzen. Es ist also nur recht und billig, wenn die Versicherung von Ihnen einen Nachweis verlangt, daß Sie als Schiffsführer in irgendeiner Art und Weise qualifiziert sind.
3. Bestimmungen Ausland (wie Heimatland)Viele Länder kennen Qualifikationsnachweise oder Führerscheine, wie sie in Deutschland üblich sind, nicht. Andere wiederum haben Bestimmungen, dich sich mit den deutschen nicht unbedingt decken. Es setzt sich aber, vor allem in den Ländern der EG, immer mehr durch, von Ausländern (das sind in diesem Fall z.B. die deutschen Touristen) denjenigen Nachweis zu verlangen, der auch in deren Heimatland nötig ist. Konkret bedeutet dies, daß Sie z.B. auf den niederländischen Binnengewässern den deutschen Sportbootführerschein Binnen besitzen müssen; in Frankreich gibt es dazu aber zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen.
4. Havarie, Personenschaden (eigentlich der wichtigste Punkt)Wenn eine Yacht unter deutscher Flagge an einer Havarie beteiligt ist oder ein Crewmitglied deutscher Nationalität zu Schaden kommt (unabhängig von der Flagge, unter der die Yacht fährt), kommt es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Seeunfall-Untersuchungsgesetz) automatisch zu einer Untersuchung vor dem zuständigen Seeamt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wo sich der Unfall ereignet hat. Das Seeamt fällt zwar nach der Untersuchung kein Urteil, sondern stellt lediglich fest, wer den Unfall verschuldet hat. Dieser "Spruch" ist dann aber Grundlage für eine evtl. nachfolgende straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung. Bei der Untersuchung durch das Seeamt wird immer auch die Qualifikation des Schiffsführers geprüft. Eine notwendige, aber nicht vorhandene Qualifikation hat natürlich Auswirkungen auf nachfolgende Verfahren. Interessanterweise wurden auch schon nicht vorhandene Qualifikationen gerügt, die gar nicht vorgeschrieben waren. Ein Beispiel für den Spruch eines Seeamtes (inkl. der erwähnten Rüge)ist hier zu finden.
Welchen Schein brauche ich wirklich?
Diese Frage stellt sich vor allem der (potentielle) Schiffsführer, der irgendwo eine Yacht chartern will; Mitsegler sind davon nicht betroffen. Was Sie als Schiffsführer vom Gesetzgeber her brauchen, ist im Normalfall herzlich wenig und habe ich oben einigermaßen ausführlich beschrieben.
Das Ergebnis dieser Betrachtungen ist die Frage: Welchen Schein sollte ich haben (abgesehen von den unbedingt erforderlichen Pflichtscheinen)? Meine Antwort darauf lautet: In erster Linie jede Menge Praxis! Wichtig ist, daß Sie mit einer Yacht umgehen können (und dies im Zweifelsfall auch glaubhaft machen können); ein Schein ist, wie der Name etwas zweideutig schon sagt, eben oft nur Schein. Ein Anhaltspunkt für akzeptable Praxis sind min. 1000 sm, bei denen Sie aktiv an Manövern beteiligt waren und diese unter kundiger Anleitung auch selbst fahren durften.
Ausbildung
Wenn Sie sich entschließen, einen Schein zu machen, dann kann dies am Anfang nicht der SKS/BR-Schein sein. Der Sportboot See ist nämlich die Voraussetzung für alle weiteren Scheine. Das ist nicht verkehrt, weil Sie dabei einige grundlegende Dinge lernen, die Ihnen auch als Mitsegler nützlich sind.
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