Funksprechzeugnis

Ganz aktueller Hinweis zum Thema Funkzeugnisse:

Im Rahmen der 8. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung wurde auch die Sportseeschifferscheinverordnung geändert. Darin heißt es nun:

Mit Wirkung ab 01. Oktober 2007 handelt ordnungswidrig, wer als Schiffsführer nicht entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs über eine Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst oder am mobilen Seefunkdienst über Satelliten verfügt (LRC oder SRC; Inhaltliche Zusammenfassung aus Paragraph 1 Abs. 7 und Paragraph 15 a.).

Im Klartext heißt dies, daß die bereits bestehende Regelung ab diesem Zeitpunkt auch umgesetzt wird und alle Schiffsführer (ob mit SBF See, SKS oder SSS) ohne Funkzeugnis bestraft werden bzw. gar nicht mehr auslaufen dürfen. Auch ausländische Vercharterer werden über kurz oder lang diesen Nachweis verlangen (müssen), weil ihre Versicherungsgesellschaften darauf dringen. Durch ein Funkzeugnis und damit die Befähigung und Berechtigung eine Funkanlage korrekt zu bedienen, verringert sich das Versicherungsrisiko erheblich aufgrund von kurzen Alarmierungszeiten und punktgenauer Ortung sowie optimaler Koordination der Rettungsarbeiten. Juristisch ist das wahrscheinlich durchsetzbar, da u. U. verlangt werden kann, daß alle Lizenzen vorhanden sein müssen, die im Heimatland vorgeschrieben sind. Damit wären deutsche Charterer auch im Ausland verpflichtet, ein Funkzeugnis zu besitzen. Zusätzlich besteht bereits in einigen Ländern durch nationale Bestimmungen Funkzeugnis-Pflicht, z.B. in Kroatien. Weitere werden folgen."